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ETHIK-UND
RECHTSANGELEGENHEITEN IN
SCIENTOLOGY
Der einzige Zweck des Rechtswesens in der Scientology besteht darin, die Wahrheit einer Sache herauszufinden und Schuld oder Unschuld festzustellen. Sobald das der Fall ist, kann geschehenes Unrecht wiedergutgemacht werden. Scientologen können bei Streitigkeiten vom Scientology-Rechtswesen Gebrauch machen, um die Sache auf freundschaftliche Weise zu bereinigen. Jeder Scientologe kann das Rechtssystem benutzen, um zivile Streitfälle zu lösen, sei es mit einem anderen Scientologen oder gar mit einem Nicht-Scientologen. Weil das Rechtswesen in Scientology fair, ökonomisch und schnell ist, wissen Scientologen es zu schätzen. Mehr als durch viele andere organisations- oder kircheninterne Rechtssysteme in der Gesellschaft wird dadurch auch das staatliche Gerichtswesen im zivilen Bereich ergänzt und entlastet.
Die Kodizes des Rechtswesens der Kirche definieren vier allgemeine Klassen von Verstößen: Fehler, leichte Vergehen, Verbrechen und Schwerverbrechen. Diese reichen von kleinen unbeabsichtigten Fehlern oder Unterlassungen in der Anwendung von Kirchenrichtlinien oder der Ausübung der Scientology-Religion bis zu Kapitalverbrechen und schweren kirchlichen Verstößen.
Justizverfahren werden von Gremien durchgeführt, die von offiziell dazu bevollmächtigten Kirchenämtern einberufen wurden mit der alleinigen Aufgabe, eine bestimmte Justizsache anzuhören. Diese zeitweiligen Gremien bestehen aus Kirchenmitarbeitern oder anderen Scientologen, die ansonsten ihren normalen Pflichten nachgehen, aber denen die Verantwortung übertragen wird, bei der ihnen vorliegenden Angelegenheit im Namen der Gemeinschaft zu handeln. Es werden keine Anwälte eingesetzt, und die ausschließliche Aufgabe eines Justizverfahrens in Scientology besteht darin, mit Genauigkeit die Wahrheit einer Situation zu bestimmen und dafür zu sorgen, daß jegliches Unrecht entsprechend wiedergutgemacht wird. Es gibt keine rechtlichen Manöver oder technischen Förmlichkeiten, die richtig oder falsch, Unschuld oder Schuld vernebeln. Es wird von jedem erwartet, daß er die Wahrheit sagt, und da bekannt ist, daß das Verfahren fair durchgeführt wird, geschieht auch fast ausschließlich nichts anderes. Ein Angeschuldigter hat Zugang zu sämtlichen Berichten, die gegen ihn vorliegen, und er hat einen Anspruch darauf, den Urhebern von Vorwürfen gegen seine Person gegenübergestellt zu werden und sie zu befragen.
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