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SCIENTOLOGY EINE ECHTE
RELIGION
Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg bestätigte einer Scientology-Mission den Anspruch auf den Schutz von Art. 4 Grundgesetz in einer Entscheidung vom 2. August 1995.
Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau urteilte am 6. Februar 1996: Unter keinen Umständen kann hingenommen werden, daß der Scientology eine Berufung auf Artikel 4, Abs. 2 des Grundgesetzes allein mit der Begründung verwehrt wird, sie biete Bücher und Dienstleistungen (Seminare etc.) gegen Entgelt an. In diesem Punkt unterscheidet sich Scientology in keiner Weise etwa von Vorstellungen und Verhaltensweisen der Großkirchen, die überdies noch den Vorteil des Kirchensteuereinzugs haben.
In Italien kam das Oberlandesgericht in Trient in Sachen Staat versus acht Beklagte zu folgendem Urteil:
Scientology ... hat das Ziel, innere und äußere Freiheit zu erreichen, eine Freiheit, die das Menschliche transzendiert, in den Bereich der spirituellen Dinge gehört und letztlich zur Unendlichkeit emporsteigt. Tatsächlich ist die Entwicklung hin zur Verwirklichung der ,achten dynamischen Kraft Unendlichkeit und Gott das Merkmal, das Scientology als Religion und Kirche charakterisiert.
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